Hausordnung 2008/09
Die neue Hausordnung
Gültig ab Schuljahr 2008/09
Das Zusammenleben und die gemeinsame Arbeit, die Sicherheit aller und die Pflege des Lebensraums Schule erfordern die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln.
Die Hausordnung des ASG umfasst Vereinbarungen, die von Eltern, Lehrkräften und der Schülermitverantwortung gemeinsam getroffen wurden.
Allgemeines
1. Diese Hausordnung gilt im gesamten Schulbereich einschließlich der angrenzenden Parkplätze.
2. Lehrkräfte, Hausmeister und Verwaltungsangestellte sind gegenüber den Schülern weisungsberechtigt.
3. Der Konsum alkoholischer Getränke ist verboten. Ausnahmen werden im Einzelfall vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulforum genehmigt.
Rauchen wird nur auf den ausgewiesenen Flächen geduldet; Raucherabfälle sind in die dort aufgestellten Behälter zu entsorgen.
4. Schülerinnen und Schüler schalten Mobilfunktelefone und Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, aus. Mit USB-Datenträgern werden nur Unterrichtsmaterialien übertragen. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (z. B. die Veröffentlichung personenbezogener Daten) wird im Einzelfall disziplinarisch verfolgt.
Sicherheit
1. Es ist alles zu unterlassen, was andere gefährden (z. B. rücksichtsloses Radfahren, Schneeballwerfen) und ihre Persönlichkeit verletzen könnte (z. B. Gewalt jeglicher Art, also auch Beschimpfungen und Beleidigungen).
2. Die Benutzung von Skateboards und Inlineskates außerhalb des Sportunterrichts ist nicht erlaubt.
3. Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen markierten Flächen abgestellt. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge und die Fluchtwege sind innerhalb und außerhalb des Gebäudes freizuhalten.
4. Die gelben Brandschutztüren müssen immer geöffnet bleiben.
5. Für den Alarm-/Katastrophenfall gelten die Verhaltensregeln des Merkblatts „Verhalten bei Feueralarm", das vom Klassenleiter bekannt gemacht wird.
6. Sämtliche Fachräume und Lehrerzimmer dürfen von Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
7. Manipulationen an technischen Geräten bergen ein Sicherheitsrisiko und stellen eine Straftat dar. Sie werden im Einzelfall strafrechtlich verfolgt.
8. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet. Besucher melden sich im Sekretariat an.
Unterricht
1. Unterrichtszeit ist Montag bis Freitag von 7.55 - 17.15 Uhr. Das Gebäude ist von 7:00 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
2. Die Klassenzimmer werden von den Frühaufsichten aufgesperrt. Bis zur Öffnung des Klassentrakts halten sich die Schüler in der Pausenhalle auf. Schüler, deren Unterricht erst später beginnt, bleiben bis Unterrichtsbeginn ebenfalls in der Pausenhalle.
3. Zu Beginn der 1. Stunde informieren sich die Klassenbuchführer im Sekretariat, ob fehlende Schüler entschuldigt sind.
4. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, so verständigen die Klassensprecher das Sekretariat.
5. Der Silentiumraum steht Schülerinnen und Schülern ab der 10. Klasse als Arbeitsraum mit Computernutzung zur Verfügung, soweit er nicht als Unterrichtsraum bzw. Konferenzraum benötigt wird. Schülern anderer Jahrgangsstufen ist die Nutzung nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit einer Lehrkraft erlaubt.
6. Die Benutzung von Räumen außerhalb der Unterrichtszeit muss durch die Schulleitung genehmigt und mit dem Hausmeister abgesprochen werden.
7. Während des Unterrichts ist Lärmen im Pausenhof und in der Pausenhalle zu unterlassen.
Pausen
1. Die Vormittagspausen dauern von 9.25 - 9.45 Uhr und von 11.15 - 11.35 Uhr. Von 13.05 - 14.00 Uhr findet die Mittagspause statt. Die Nachmittagspause dauert von 15.30 - 15.45 Uhr.
2. In den Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler im Pausenhof, in der Pausenhalle, im Erdgeschoss des Klassentrakts oder in der Turnhalle (Aktivpause) auf.
3. Die Klassenzimmer werden zu Beginn der Pause abgesperrt und am Ende der Pause von den Aufsichten aufgesperrt.
4. Die Schüler halten sich bis zum Eintreffen der Lehrkraft bei geöffneter Tür im Klassenzimmer auf.
5. Je nach Witterung entscheidet der Hausmeister über die Öffnung des Nordrasens.
6. Während der Pausen kann der Kicker benutzt werden. Für Ballspiele auf dem Pausenhof sind nur Softbälle zugelassen.
7. Das Verlassen des Schulbereichs ist nur während der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss gestattet. Schüler der Oberstufe (ab der 11. Klasse) können den Schulbereich auch in Freistunden – nicht aber in kurzen Pausen – verlassen.
8. Für die Erledigung von Hausaufgaben stehen in der Zeit von 13:05 - 14:00 Uhr Räume zur Verfügung.
9. Während der Essenszeiten ist der Aufenthalt in den Speiseräumen nur zum Essen gestattet.
Sauberkeit und Ordnung
1. Der Ordnungsdienst sorgt beim Stundenwechsel und nach den Pausen für eine saubere Tafel sowie für die Grobreinigung des Klassenzimmers nach der 6. Stunde und nach dem Nachmittagsunterricht. Das Energieteam kümmert sich um Energieeinsparung (Fenster, Licht) und die elektrischen Geräte (ausschalten, Netzstecker ziehen, zur Seite räumen).
2. Essen, Trinken und Kaugummikauen sind während des Unterrichts nicht erlaubt. In Sonderfällen kann die Lehrkraft Ausnahmen genehmigen.
3. Müll wird getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt. Ziel ist die Müllvermeidung.
4. Möbel und Ausstattung verdienen eine pflegliche Behandlung. Beschmutzen und Zweckentfremdung (z.B. Sitzen auf Heizkörpern, Tischen und Fensterbrettern) sind zu unterlassen. Für Beschädigungen ist grundsätzlich Schadensersatz zu leisten.
5. Gastklassen stellen die angetroffene Sitzordnung in den Klassenzimmern nach Stundenende wieder her.
6. Stühle und Tische in der Pausenhalle, in den Ruhezonen und im Freibereich bleiben an ihren Plätzen.
7. Aushänge und das Verteilen von Informations- und Werbematerialien müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
8. Meldungen über Beschädigungen nehmen der Hausmeister oder das Sekretariat entgegen.
9. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben, Wertsachen auch im Sekretariat








