Übertritt ans ASG
Übertrittsvoraussetzungen
Der Übertritt an ein Gymnasium ist 2008 neu geregelt worden.
Es gilt nun Folgendes:
| Übertrittsvoraussetzungen für den Eintritt in das GYMNASIUM in Bayern | ||
| Grundschule 4. Klasse in Gymnasium 5. Klasse
| Notendurchschnitt 2,33 in Deutsch, Mathematik und Heimat- u. Sachunterricht im Übertrittszeugnis | uneingeschränkt |
| wenn 2,33 nicht erreicht | Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht | |
| Hauptschule 5. Klasse in Gymnasium 5. Klasse
| Notendurchschnitt 2,00 in Mathematik und Deutsch im Übertrittszeugnis | uneingeschränkt |
| wenn 2,00 nicht erreicht | Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht | |
| Realschule 5. Klasse in Gymnasium 5. Klasse
| Notendurchschnitt 2,33 in Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis mit ab: 1. 8. 2010: Notendurchschnitt 2,5 in Mathematik und Deutsch im Jahreszeugnis mit Vorrückungserlaubnis | uneingeschränkt |
| wenn 2,33 nicht erreicht | Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht zum Nachtermin | |
| Realschule 5. Klasse in Gymnasium 6. Klasse
| Notendurchschnitt 2,00 in Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis mit Vorrückungserlaubnis | uneingeschränkt |
| wenn 2,00 nicht erreicht | Übertritt nur nach bestandener Aufnahmeprüfung | |
| Hauptschule 5. Klasse in Gymnasium 6. Klasse | Nur nach bestandener Aufnahmeprüfung möglich. | |
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Website des Kultusministeriums und in der Volksschulordnung.








