Der Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Gesamtheit der Erziehungsberechtigen sowie der Eltern volljähriger Schüler. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Art. 64 bis 68) und der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO,§§ 113 bis 118).

Der Elternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Er erfüllt die Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und nimmt deren Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen wahr. Die bayerische Schulgesetzgebung fasst die Rechte des Elternbeirats vergleichsweise eng.

 

Anzahl der Mitglieder
Für je 50 Schüler einer Schule ist ein Elternbeiratsmitglied zu wählen, die Höchstzahl von 12 darf dabei aber nicht überschritten werden. Am ASG gibt es somit 12 Elternbeiräte. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

Amtszeit
Die Elternbeiratsmitglieder werden auf 2 Jahre in der Wahlversammlung aus der Mitte der Wahlberechtigten (anwesende Eltern mit mindestens 1 Kind an der Schule) gewählt.

Ziele

Wir streben eine Schule an, die von ihren Schülern angstfrei und wenn schon nicht heiß geliebt, so doch mit Respekt und Anerkennung besucht wird. Eine Schule, die in unserer zu Neurosen neigenden Zeit und Umwelt nicht durch Übereifer, Stress und Leistungsdruck unsere Kinder krank macht, eine Schule, von der Schüler ein wenig wehmütig am Ende Abschied nehmen und gleichzeitig stolz auf ihre Schulzeit sind, in der Gewissheit, hier das richtige Rüstzeug für Studium und/oder Beruf erhalten zu haben.
Von unseren Eltern wünschen wir, dass sie mit ihren schulischen Sorgen und Nöten vertrauensvoll zu uns zu kommen. Sind die Probleme auch noch so gering, wir werden aktiv. Wir geben aber zu bedenken, dass die Effizienz eines Elternbeirats sehr stark von den Informationen abhängt, die er von den Eltern erhält.

 

© ASG Erlangen 2010