Recht und Ordnung
Jede Gemeinschaft braucht Regeln, damit das Zusammenleben vieler Menschen funktionieren kann.
Und so haben wir
- in der Schule eine Hausordnung,
- im Bereich der Gymnasien eine Gymnasialschulordnung,
- im Bereich der Schulen eine Bayerische Schulordnung und
- im Bereich des bayerischen Schulwesens ein Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.
Unsere Hausordnung (PDF zum Herunterladen)
Gymnasialschulordnung Bayern (GSO – externer Link)
Bayerische Schulordnung (BaySchO – externer Link)
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG – externer Link)
Wo kann man sich beschweren?
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Unzufriedenheiten können mündlich vorgebracht, richtige Beschwerden sollten schriftlich formuliert werden – bitte nicht per E-Mail (= Postkarte)!
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Nach einem Gespräch mit einer Lehrkraft können Sie sich an den Schulleiter wenden, der Sie fragen wird, ob Sie schon mit der betreffenden Lehrkraft gesprochen haben.
- Nach einem Gespräch mit dem Schulleiter finden Sie Gehör beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken (Löbleinstr. 10, 90409 Nürnberg, Tel. 0911 / 231-5468), der (oder dessen Sekretärin) Sie fragen wird, ob Sie schon mit der Schulleitung gesprochen haben.
Häufige Fragen aus dem Schulleben und Antworten des Kultusministeriums
Auch im Elternmagazin Schule und wir finden Sie lesenswerte Informationen und Antworten auf viele Fragen.