Auslandsaufenthalt


Sowohl für Eltern als auch Jugendliche stellt sich im Laufe der Schulkarriere die Frage nach einem Auslandsaufenthalt, sei es für ein paar Wochen oder sogar ein paar Monate. Dies umso mehr, als die traditionellen Schüleraustauschprogramme der Schulen sich oft auf dem Rückzug befinden.

Diese Webseite soll euch, lieben Schülerinnen und Schülern, und Ihnen, verehrte Eltern, einen ersten Ansatzpunkt zu einem Aufenthalt in der Welt da draußen geben.

Für weitergehende Informationen und Materialien steht OStRin Rosahl als Koordinatorin für den individuellen Schüleraustausch gerne persönlich zur Verfügung.


1.) Warum eigentlich ein Auslandsaufenthalt?

Eines der Hauptargumente ist selbstverständlich der Erwerb oder die Vertiefung von Sprachkompetenzen. Aber dies ist nicht das einzige, was man als jugendlicher Mensch mitnehmen kann. Ein Auslandsaufenthalt, selbst einer von nur einigen Wochen, fördert das Verständnis für andere Kulturen und deren Sitten und Gebräuche und schärft dadurch die Sensibilität für etwaige interkulturelle Problemquellen.

Darüber hinaus lässt so ein Auslandsaufenthalt mal über den eigenen Tellerrand hinausschauen und fördert eine globale Perspektive. Nicht zuletzt unterstützt er die Entwicklung von Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein.

Voraussetzungen?

Vom finanziellen Aspekt abgesehen, sollte von Seiten des Jugendlichen Folgendes vorhanden sein:


2.) Wann und wie lang?

Prinzipiell haben viele Veranstalter Angebote für Altersgruppen ab ca. 13 Jahren bis 17 Jahren, die von einigen Wochen bis mehreren Monaten reichen. Die genaue Auswahl des entsprechenden Programmes hängt unter anderem ab von ...

a) der Zielsetzung – geht es mir nur um die Verbesserung meiner Sprache? Dann kann ein mehrwöchiger Kurs, z.B. in den Sommerferien, bereits zielführend sein. Anderenfalls könnten mehrmonatige Programme sinnvoller sein. In diesem Fall wird normalerweise empfohlen, den Aufenthalt vor Beginn der Qualifikationsstufe anzutreten.

b) dem finanziellen Spielraum

c) der Frage, wie lange man als jugendlicher Mensch auf den direkten Kontakt zu Freunden und zur Familie verzichten kann und will (und, für die Eltern, auf das Kind …).

Der ideale Zeitraum ist die 11. Jahrgangsstufe. Dafür gibt es auch schon im Vorfeld (ab der 9. Jahrgangsstufe) die Möglichkeit, sich am Programm der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) zu beteiligen. Zusätzliche Module in den Kernfächern der 9. und 10. Jgst. erleichtern damit den Wiedereinstieg nach einem längeren Auslandsaufenthalt.


3.) Wo finde ich Informationen?

Es gibt zahlreiche Webseiten, auf denen man sich weitergehende Informationen holen kann. Mangels Erfahrungsberichten kann hier keine bestimmte Organisation empfohlen werden, aber eine Suche im Internet mit den Schlagworten „Schüler Auslandsaufenthalt“ bringt eine umfangreiche Auswahl an Anbietern.

Gemeinnützige Anbieter bzw. weitere nichtkommerzielle Informationsangebote finden sich hier:

Darüber hinaus finden z. B. an der Franconian International School, am Ohm-Gymnasium in Erlangen und in der Region jährliche Informationsmessen statt.

Weitere Informationen und Antworten auf viele Ihrer Fragen finden Sie z. B. im „Handbuch Fernweh – Der Ratgeber zum Schüleraustausch“ von Thomas Terbeck (über Weltweiser bzw. JUBi, 22,00 Euro).


4.) Erste Schritte?

Für einen mehrwöchigen Sprachaufenthalt in den Ferien gibt es von schulischer Seite wenig zu beachten – sinnvoll ist eine Rücksprache mit dem jeweiligen Fremdsprachenlehrer, um sicherzustellen, ob z. B. genügend sprachliche Grundvoraussetzungen gegeben sind, um in einer Gastfamilie gut zurechtzukommen.

Sollte die reguläre Schulzeit betroffen sein, so ist der erste Ansprechpartner die Schulleitung Dr. Christian Schöffel, um rechtliche Fragen wie z. B. die Befreiung zu klären. Neben der eventuellen Rücksprache mit der Lehrkraft der entsprechenden Fremdsprache ist auch noch ein Gespräch mit der Klassenleitung sinnvoll, um einen Überblick über die schulischen Leistungen zu bekommen.

Unter den folgenden Link finden Sie den Antrag auf Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland.


5.) Und danach?

Laut der Gymnasialen Schulordnung (GSO), § 35, können Schülerinnen und Schüler, wenn sie ein Schuljahr im Ausland verbracht haben und von dort Noten vorlegen, einen Antrag auf Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe stellen. Mit dem Bestehen der Probezeit (Stichtag ist in der Regel der 15. Dezember) kann z. B. in der 11. Klasse rückwirkend der mittlere Schulabschluss erworben werden. Auch hier ist die Schulleitung in Form von Herrn Dr. Christian Schöffel der richtige Ansprechpartner.

Unter den folgenden Link finden Sie allgemeine Informationen (zur Zeit ist die Seite nicht verfügbar, da sie vom Ministerium überarbeitet wird; Stand: 21.09.2023).

Darüber hinaus werden von Seiten der Schule ein kurzer Erfahrungsbericht, der z. B. den Eindruck von der Austauschorganisation, den Vorlauf und die Erlebnisse im Ausland umfasst, sowie die Teilnahme an der Minimesse „Auslandsaufenthalt“ am ersten allgemeinen Elternsprachabend eines Schuljahres erwartet.

Eine Präsentation zu individuellen Auslandsaufenthalten während der Schulzeit finden Sie hier.

(OStRin Th. Rosahl)