Teilnahme an Demonstrationen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wir freuen uns, wenn Schülerinnen und Schüler sich für den Klima- und Umweltschutz engagieren und für ihre politischen Ziele Verantwortung übernehmen. Um dieses Engagement auch im schulischen Rahmen aufzugreifen, setzen sich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in zwei Arbeitsgemeinschaften (ASG for future, Nachhaltig leben am ASG) für eine nachhaltigere, ökologischere Ausrichtung des schulischen Umfelds ein. Darüber hinaus bieten auch Ökogarten sowie Schulzoo Gelegenheit, um sich entsprechend zu beteiligen.

Natürlich haben Schülerinnen und Schüler das grundgesetzlich garantierte Demonstrationsrecht. Sie haben aber kein Streikrecht: Ihre Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht wird durch eine Teilnahme an Demonstrationen nicht aufgehoben.

Einer der Gründe dafür ist die politische Neutralität von Schulen – ein wichtiger Grundsatz mit Gesetzesrang. Schulen dürfen nicht in eine Situation gebracht werden, zu entscheiden, für welche politischen Ziele die Pflicht zum Unterrichtsbesuch aufgehoben werden soll. Das Albert-Schweitzer-Gymnasium kann deshalb keine Unterrichtsbefreiung für eine Teilnahme an Demonstrationen aussprechen. Wer während der Unterrichtszeit zu einer Demonstration geht, entfernt sich damit unerlaubt vom Unterricht.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass Eltern erwarten dürfen, dass ihre Kinder sich in einem sicheren Umfeld an der Schule befinden. Dies gewährleisten wir durch unsere Aufsichtspflicht im Unterricht, in den Pausen, aber auch bei Schulveranstaltungen außer Haus. Entsprechend müssen sich Eltern auch darauf verlassen können, dass wir rasch entsprechende Schritte einleiten, wenn wir über den Verbleib einer Schülerin oder eines Schülers im Unklaren sind.

Wir werden deshalb bei Bedarf pädagogisch auf ein unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht reagieren. Eine solche pädagogische Maßnahme könnte darin bestehen, die versäumte Unterrichtszeit an einem Nachmittag nachzuholen, etwa durch die Mitwirkung bei einer der genannten Arbeitsgruppen, im Ökogarten oder bei vergleichbaren schulischen Maßnahmen. Dies erlaubt eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema Umweltschutz im eigenen schulischen Umfeld.

Natürlich gelten die Regelungen zu unentschuldigtem Fehlen bei angekündigten Leistungsnachweisen auch bei einer eventuellen Teilnahme an einer Demonstration. Wir müssen darauf hinweisen, dass bei unentschuldigtem Fernbleiben keine Absicherung über die Schülerunfallversicherung besteht, sondern allenfalls eine private Unfallversicherung greifen würde.



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